:: RECHTSANWALT HERMANN - FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT- ::
Mit vollem Namen heiße ich Stefan Hermann. Ich bin in Marl, Kreis Recklinghausen, geboren und ein echtes Kind des Ruhrpotts. Nachdem ich die Schule mit dem Abitur abgeschlossen hatte, habe ich eine Ausbildung auf dem „Pütt“ gemacht. Genauer gesagt, habe ich Industriekaufmann auf der Zeche August-Victoria (Steinkohlenbergbau) in Marl gelernt und anschließend dort einige Jahre in verschiedenen Abteilungen gearbeitet. Diese Erfahrung kommt mir heute sehr zu Gute, wenn wirtschaftliche Überlegungen mit in ein Mandat eingebracht werden müssen. Und noch etwas habe ich auf dem „Pütt“ gelernt: Im Mittelpunkt steht immer der Mensch! In meiner juristischen Ausbildung habe ich nach nur sieben Semestern das erste Staatsexamen absolviert. 1997 habe ich dann den Referendardienst angetreten. Neben dieser staatlichen Ausbildung habe ich in verschiedenen großen und kleinen Kanzleien gearbeitet. Nachdem ich das Referendariat abgeschlossen hatte, habe ich mich letztlich im Sommer 1999 mit einer eigenen Kanzlei im Stadtteil Alt-Marl niedergelassen. Zum 01.01.2000 habe ich die Kanzleiräume zu der jetzigen Adresse nach Marl-Drewer verlegt, damit ich auch von außerhalb leicht zu finden und zu erreichen bin, da meine Mandanten gerade im Bereich des Arzthaftungsrechtes oft von außerhalb kommen. In der Sache selbst habe ich nichts verändert. Meine Spezialisierung war von Anfang an zivilrechtlich orientiert. Meine Leidenschaft gilt nach wie vor dem „Arzthaftungsrecht“ als Patientenanwalt, also der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Ärzten und Krankenhäusern nach fehlerhafter Behandlung ausschließlich für Patienten. Inzwischen bin ich als Fachanwalt für Medizinrecht zugelassen. Fachanwalt darf sich nur nennen, wer erhebliche Zeit als Rechtsanwalt zugelassen ist und eine Vielzahl von Fällen aus dem entsprechenden Rechtsgebiet bearbeitet hat. Zudem ist eine umfangreiche Zusatzausbildung mit strenger Abschlussprüfung genauso gefordert wie der Nachweis der stetigen Weiterbildung. Kontrolliert wird diese Spezialisierung von der Rechtsanwaltskammer, so dass eine Fachanwaltsbezeichung einen hohen Grad an Spezialisierung nachweist. Über die Grundzüge des Arzthaftungsrechtes erfahren Sie weiteres unter "Ihr Recht". Einen ersten Überblick über meine Tätigkeit in diesem Rahmen können Sie den unter Presse eingestellten Pressemitteilungen entnehmen. Ich und mein gut geschultes Team sind stets um einen Service bemüht, der Ihnen die Mandatsanbahnung und die nachfolgende Zusammenarbeit so angenehm wie möglich machen. In einem ersten Beratungsgespräch nehme ich mir immer ausreichend Zeit, damit der Sachverhalt umfassend aufgenommen werden kann und alle Ihre Fragen beantwortet werden können. Da ein solches Gespräch schon mal 1 ½ bis 2 Stunden dauern kann, sollten Sie, gerade wenn Sie von weiter außerhalb kommen, einen Termin vor Büroschluß wählen, damit das Gespräch nicht durch nachfolgende Gespräche begrenzt ist. So kann sichergestellt werden, dass später während des Mandates alle weiteren Gespräche per Telefon erfolgen können und Sie nicht erneut anreisen müssen. Selbstverständlich sind Sie aber immer auch zum persönlichen Gespräch willkommen. Ich und mein Team würden uns freuen, wenn auch Sie uns im Falle eines Falles Ihr Vertrauen schenken würden. |
